Denkmalschutz Immobilien Angebote von Capital & Denkmal
Wir sind ein Online-Marktplatz für Denkmalschutz Immobilien mit einer großen Auswahl an deutschlandweiten Denkmal Immobilien und Eigentumswohnungen im Bereich Denkmalschutz und Sanierung. Bei uns werden Sie persönlich über Abschreibungsmöglichkeiten, Denkmal AfA, und Ihren Steuervorteil zu jeder Denkmal Eigentumswohnung beraten. Dazu können Sie unseren kostenlosen Denkmal Afa Rechner sowie unseren Beratungsservice nutzen, um eine Denkmalschutz Immobilie zu kaufen. Zusätzlich bieten wir Ihnen Neubau- sowie Bestands-Eigentumswohnungen (teils vermietet) zum Kauf an.
Was sind Denkmalschutz Immobilien?
Warum sind Denkmalschutz Immobilien so interessant für Anleger und für die Gesellschaft? Denkmalimmobilien, sind historische Bauwerke, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer ästhetischen Bauweise, ihrer Geschichte oder anderer wichtiger Gründe für die Menschheit erhalten werden sollen. Historisches Kulturgut und Baugut soll aufgearbeitet werden und weiteren Generationen zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Der Gedanke zur Denkmalpflege geht auf den Architekten Karl Friedrich Schinkel zurück, der sich dafür einsetzte Verzeichnisse für Denkmäler zu erstellen und diese vor Verfall und Abriss zu schützen. Daraus entstand die Gründung einer Behörde, die für den Erhalt von wichtigen historischen Gebäuden zuständig ist und diese Denkmalliste erstellt.
Mit dem Denkmalschutz möchte der Staat erreichen, dass diese Gebäude weiteren Generationen erhalten bleiben. In den letzten Jahrzehnten werden zunehmend nicht nur historische Gebäude unter Denkmalschutz gestellt sondern auch Bauten der Neuzeit, die besonders prägnant sind. Die Bewertungskriterien für ein Denkmal sind nicht starr sondern passen sich der gesellschaftlichen Entwicklung an. Neubauten finden auf der Denkmalliste ebenso Platz wie Garagenkomplexe, Betonklötzer der Nachkriegszeit oder die Wohnanlagen der 30er-Jahre. Nicht immer ist ein unter Denkmalschutz gestelltes Gebäude eine Wohltat für unsere Augen. Gerade das Thema „ungeliebte Denkmale“ bringt immer wieder kontroverse Diskussionen hervor.
Denkmalimmobilien unterliegen dem jeweiligen Denkmalrecht der einzelnen Bundesländer. Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, die nicht einheitlich sind für die gesamte Republik aber in den wesentlichen Inhalten übereinstimmen.
Sicherheit Ihrer Investition in Denkmalschutz Immobilien
Investitionssicherheit für Denkmalschutz Immobilien schafft der Staat durch steuerliche Förderung im Einkommensteuergesetz. Geregelt wird es für Kapitalanleger in dem Paragraphen 7i und für Eigennutzer im Paragraphen 10f des o.g. Gesetzes. Wer eine Denkmalimmobilie erwirbt, hat das Recht nach Fertigstellung, die anzuerkennenden Herstellungskosten im Rahmen seiner Steuererklärung geltend zu machen.
Konkret heißt das: Kapitalanleger können für die Denkmalschutz Immobilie 8 Jahre 9 %, 4 Jahre 7 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten gem. § 7i EStG (Denkmalabschreibung für Immobilien) steuerlich geltend machen. Zusätzlich 2,0 % oder 2,5% Abschreibung auf die Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare Afa) angerechnet, abhängig ist das vom Jahr der Fertigstellung.
Eigennutzer können für ihre Denkmalschutz Immobilie 10 Jahre 9 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten (Sanierungsaufwand) gem. § 10f EStG (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) ansetzen.
In den letzten Jahren entdecken immer mehr Anleger den Schöngeist und Charme. Sie begeistern sich für Denkmalimmobilien. Der Kauf einer Denkmalimmobilie sollte nicht nur aus einer reinen Bauchentscheidung erwogen werden. Fundamentale Kenntnisse im Immobilienbereich sind notwendig. Generell gebe ich die Empfehlung: Wer eine Immobilie erwirbt sollte sich mit dem Thema beschäftigen oder Experten beauftragen, die sich auskennen.