Abschreibungen Eigentumswohnungen Denkmalimmobilie

Absetzbare Aufwendungen fremd vermieteter Eigentumswohnungen:

1. Geldbeschaffungskosten, die im Jahr der Anschaffung der Eigentumswohnung absetzbar sind

  • Vermittlungsgebühren für Darlehen
  • Notargebühren anteilig
  • Schätzkosten
  • Zuteilungsgebühren
  • Bereitstellungszinsen
  • Auszahlungsverluste wie Disagio
  • Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages
  • Kosten für Fahrten zur Bank und zum Notar

2. Kosten, die mit der Immobilie - Eigentumswohnung abgeschrieben werden

  • Grunderwerbsteuer
  • Gebäudewert
  • Notargebühren anteilig
  • Aufwendungen, die dem Erhalt der Immobilie dienen
  • Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Kosten, die mit dem Betrieb der Immobilie zugerechnet werden
  • Maklercourtage
  • Gebäude-Abschreibung von 2 % ab Baujahr 1924 (Abschreibung Eigentumswohnung in Denkmal-Immobilien nur der Anteil ohne Sanierungskosten)
  • Gebäude-Abschreibung von 2,5% bis Baujahr 1923 (Abschreibung Eigentumswohnung in Denkmal-Immobilien nur auf den Anteil ohne Sanierungskosten)

Bei Denkmal-Immobilien gilt zusätzlich nach der deutschen Steuergesetzgebung:
Kapitalanleger können 8 Jahre 9 %, 4 Jahre 7 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten gem. § 7i EStG (Denkmalabschreibung für Immobilien) oder nach 7h EStG (Sanierungsabschreibung für Immobilien) steuerlich geltend machen. Zusätzlich werden 50 Jahre 2,0 % auf die Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare Afa) angerechnet. Eigennutzer können 10 Jahre 9 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten (Sanierungsaufwand) gem. § 10f EStG (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) ansetzen.

Nutzen Sie auch unseren Steuervorteilsrechner für Denkmal-Immobilien um die Abschreibung Ihrer Eigentumswohnung zu berechnen! Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, nicht hinterlegt sind die einzelnen Zinskonditionen. Der Rechner ist für Kapitalanleger und für Eigennutzer geeignet.

Vorteile durch Abschreibung bei Investition in eine Denkmalimmobilie - Eigentumswohnung

  • ca. 30% Rückerstattung der Steuern
  • steuerliche Abschreibung der Eigentumswohnung über 12 Jahre, 100% der anzuerkennenden Herstellungskosten
  • hohe Sicherheit bei einer Investition in eine Eigentumswohnung  
  • Umwandlung von Lohnsteuer in Sachwerte  
  • Mietrendite
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Angestellte
  • Sie profitieren von der aktuellen Unterbewertung deutscher Immobilien  
  • aktuell niedriges Zinsniveau
  • Wertsteigerung der Objekte durch Investition in Top Lagen
  • Erhaltung von wichtigen Kultur- und Baudenkmälern
  • Anerkennung der steuerlichen Vorteile auch für Selbstnutzer von denkmalgeschützten Wohnungen 

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